Während des Schwimmkurses bitten wir alle Eltern, sich nicht in unmittelbarer Nähe aufzuhalten. Diese Bitte dient allein dem Wohl Ihrer Kinder, damit sie sich voll auf den Schwimmkurs (Bewegungsabläufe) konzentrieren können und durch Ihre Anwesenheit nicht zu sehr abgelenkt werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Darf ich als Begleitperson auch Schwimmen gehen?
Ja, zu den regulären Öffnungszeiten dürfen Sie schwimmen gehen. Dazu müssen Sie nur die Badegebühr bezahlen.
Haus- und Badeordnung:
Sie erhalten vor Kursbeginn eine Punktekarte mit der Sie automatisch die Haus- und Badeordnung der Stadtwerke Germering anerkennen.
Schwimmzeit:
Die effektive Schwimmzeit beträgt 45 Min., das Ganze steht allerdings unter unserem Motto "SPIELERISCH SCHWIMMEN LERNEN", deshalb werden wir noch ca. 5 Minuten spielen, rutschen oder uns einfach im Whirlpool aufwärmen.
Nach dem Wasservergnügen geht es dann ab unter die Dusche und kurze Zeit später übergeben wir Ihnen Ihre Kinder am festgelegten Treffpunkt wieder in Ihre Obhut.
Muss ich als Elternteil während der gesamten Schwimmzeit anwesend sein?
Nein, Sie haben 45 Min. zu Ihrer freien Verfügung! Eventuell für einen Spaziergang an der frischen Luft, zum Shoppen oder einfach um von der Zuschauerbrücke aus zu zusehen. Ganz wie es Ihnen beliebt. Wir wünschen Ihnen ebenso viel Spaß bei Ihrer Tätigkeit, wie auch wir ihn im schönen Element Wasser haben.
Wenn Sie das Gebäude aus einem der oben genannten Gründe verlassen, bitten wir Sie, dies unseren Schwimmlehrern mitzuteilen.
Die Schwimmlehrer*innen:
Die Schwimmlehrer*innen des Aqua-Teams sind qualifizierte Fachkräfte, sowohl die Schwimmmeister*innen/Meister*innen für Bäderbetriebe als auch die Schwimmmeistergehilf*innen/Fachangestellte für Bäderbetriebe.
Dank 3 jähriger Ausbildung, sowie Weiterbildung und der Berufserfahrung aus der Praxis, können wir Ihnen bestmögliche Voraussetzungen bieten.
Ihr Vertragspartner:
Die Stadtwerke Germering ermöglichen allen Fachkräften eigenverantwortlich außerhalb der Dienstzeit Schwimmkurse anzubieten. Vertragspartner*in ist der/die jeweilige Schwimmlehrer*in.